Infos Lager allgemein


Grundsätzliches

J+S Lager werden von den Jugendverbänden und ihren kantonalen, regionalen und lokalen Gruppen (Scharen) in der Nutzergruppe 3 in der Sportart Lagersport/Trekking durchgeführt.

J+S-Lager

Ein J+S-Angebot umfasst alle J+S-Lager einer Schar, die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Ein Lager muss mindestens vier, weitere Lager innerhalb des gleichen Angebots mindestens drei aufeinanderfolgende Tage dauern. Dieser wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Für Lager mit Übernachtung ist der Beitrag pro Teilnehmende CHF 16.00 pro Tag. Für Lager ohne Übernachtung gibt es einen reduzierten Beitrag von CHF 6.50. Diese Beiträge werden in zwei Teilauszahlungen ausbezahlt (80% nach dem Lager, max 20% zu Beginn des Folgejahres).

Der J+S-Coach ist die Verbindungsperson zwischen der Lagerleitung und der Institution J+S. Er koordiniert die Aktivitäten seiner Schar, berät und betreut diese. Er meldet die J+S-Angebote auf der nationalen Datenbank für Sport (NDS) an und rechnet sie ab. Mit Hilfe der Checkliste J+S-Lager bewilligt er das Lagerprogramm. welches die Lager Leitung mit Hilfe der mit Leitenden erstellt.

Teilnehmer

Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz können an J+S-Lagern teilnehmen. Kinder und Jugendlichen mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatsangehörigkeit, deren Wohnsitz im Ausland liegt, dürfen teilnehmen. Auch für sie zahlt J+S eine Entschädigung. Ältere oder jüngere Kinder und Jugendliche dürfen an den Lagern teilnehmen, sie zählen nicht für die Erfüllung der Mindestbedingungen eines J+S-Lagers. J+S zahlt entsprechend keine Entschädigung aus, und es können keine weiteren Dienstleistungen von J+S (z.B. J+S-Leihmaterial) bezogen werden.

Kinder
Als Kinder im Sinne von J+S gelten Teilnehmende ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie fünf Jahre alt werden, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie zehn Jahre alt werden.

Jugendliche
Als Jugendliche im Sinne von J+S gelten Teilnehmende ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie zehn Jahre alt werden, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.

Lagertypen

Lager mit Kindern

Für Lager mit Kindern in der Sportart LS/T muss mindestens eine Leitungsperson als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ mit Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) anerkannt sein. Alle weiteren eingesetzten J+S-Leitungspersonen müssen als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ anerkannt sein. In Lagern der Zielgruppe Kinder müssen mindestens 12 Kinder anwesend sein.

Lager mit Jugendlichen

Für die Durchführung von Lagern mit Jugendlichen in der Sportart LS/T müssen alle eingesetzten J+S-Leiter*innen als „J+S-Leiter*in LS/T Jugendliche“ (GLK) anerkannt sein. Eine Leiter*in muss zudem über den Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) verfügen. In Lagern der Zielgruppe Jugendliche müssen mindestens 12 Jugendliche anwesend sein.

„Gemischte Lager“ – Lager mit beiden Zielgruppen (Kinder und Jugendliche)
Für eine Durchführung von Lagern mit Kindern und Jugendlichen in der Sportart LS/T müssen die eingesetzten Leitenden als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ (EKK) und „J+S-Leiter*in LS/T Jugendliche“ (GLK) anerkannt sein. Ein*e Leiter*in muss zudem über den Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) verfügen. In zielgruppengemischten Lagern müssen mindestens 12 Kinder oder Jugendliche anwesend sein.